Studienplan für das Fach Japanologie mit dem Abschluss eines Magister Artium an der Universität Tübingen

A. Das Fach Japanologie

1 Definition

Japanologie ist als Wissenschaft von Japan die fachlich integrierte Gesamtheit der sich mit Japan befassenden humanwissenschaftlichen Einzeldisziplinen; sie richtet sich auf ein transdisziplinär-ganzheitliches Verständnis dieser Region und setzt die im folgenden genannten Grundlagen voraus.

2 Grundlagen

Japanologische Forschung und Lehre gründen sich auf die Kenntnis

B. Allgemeines

3 Studienziele

  1. Die Aufgabe des Studiums besteht im Erwerb sprachlicher und praktischer, methodischer und theoretischer Kenntnisse und Fähigkeiten, die in Verbindung mit dem Sachwissen zu wissenschaftlichem Arbeiten befähigen.

  2. Der Studiengang ist so angelegt, daß der Absolvent durch seine japanologische Bildung in Verbindung mit den in seinen anderen Fächern erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten Aufgaben als Mittler zwischen Japan und dem deutschen Sprachgebiet wahrnehmen kann.

4 Japanologie in Tübingen

  1. An der Universität Tübingen ist Japanologie mit den disziplinären Schwerpunkten Kulturwissenschaft und Sprachwissenschaft vertreten.

  2. Gegenstand der Forschung und Lehre sind alle Epochen. Der zeitliche Schwerpunkt liegt auf der Neuzeit (17. bis 20. Jahrhundert), insbesondere auf der Gegenwart.

  3. Japanologie kann im Hauptfach oder Nebenfach studiert werden.

  4. Im Rahmen des Studiengangs Volkswirtschaftslehre der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät wird ein Studiengang VWL Regional mit Schwerpunkt Japan angeboten. Der vom Seminar für Japanologie verantwortete Teil entspricht inhaltlich und in seinen Anforderungen dem Magisterstudiengang Japanologie im Nebenfach.

5 Tätigkeitsbereiche

Berufliche Tätigkeitsbereiche des Japanologen sind

6 Studienabschnitte

  1. Die Immatrikulation erfolgt zum Wintersemester.
  2. Das Studium gliedert sich in Grundstudium (1. bis 4. / 5. Semester) und Hauptstudium (5. / 6. bis 8. / 10. Semester). An das Hauptstudium kann sich ein Aufbaustudium anschließen.
  3. Das Grundstudium schließt mit der Zwischenprüfung ab, das Hauptstudium mit der Magisterprüfung, das Aufbaustudium mit der Promotion.
  4. Das Grundstudium umfaßt im Hauptfach Pflichtlehrveranstaltungen im Umfang von 36 SWS, im Nebenfach im Umfang von 24 SWS. Das Hauptstudium umfaßt im Hauptfach Pflichtlehrveranstaltungen im Umfang von 32 SWS, im Nebenfach im Umfang von 12 SWS.

7 Fächerverbindungen

  1. Grundsätzlich kommen alle Disziplinen der Humanwissenschaften in Betracht, die eine inhaltliche und ggf. methodische Ergänzung des Faches Japanologie bieten.
  2. Studenten, die ihren Interessenschwerpunkt im Hauptstudium auf das vormoderne Japan legen möchten, wird als ein Nebenfach der Studiengang Vormodernes China empfohlen. Mit dem Studium des klassischen Chinesisch sollte erst im dritten Semester begonnen werden.
  3. Die Verbindung des Hauptfachs Japanologie mit einem weiteren asienwissenschaftlichen Hauptfach bzw. die Kombination eines Haupt- oder Nebenfachs Japanologie mit zwei weiteren asienwissenschaftlichen Fächern ist im Regelfall nicht zu empfehlen.

8 Voraussetzungen für die Aufnahme des Studiums

  1. Das Erlernen der japanischen Sprache und ihres Schriftsystems muß in den Grundlagen in kurzer Zeit geleistet und anschließend mit unvermindertem Einsatz fortgesetzt werden. Überdurchschnittliche Sprachbegabung, Selbstdisziplin und Ausdauer sind unverzichtbar.
  2. Lehrbücher und wissenschaftliche Literatur der Japanologie sind überwiegend auf Japanisch verfaßt, daneben vor allem in englischer Sprache. Die souveräne Lesefähigkeit im Englischen ist darum Voraussetzung der Studierfähigkeit. Sie kann nicht erst während des Studiums erworben werden.
  3. Die Kenntnis des Französischen und Latein und weiterer europäischer Sprachen ist erwünscht, aber nicht zwingende Voraussetzung.

9 Teilnahme- und Leistungsscheine

  1. Als Zeugnisse über die Absolvierung von Kursen, Übungen, Proseminaren, Hauptseminaren, Oberseminaren und Kolloquien werden zwei Arten von Scheinen ausgestellt, unbenotete Teilnahmescheine und benotete Leistungsscheine.
  2. Der Erhalt eines Teilnahmescheins setzt den regelmäßigen Besuch der Lehrveranstaltung, die aktive Teilnahme am Unterricht und die Kenntnis der zur Lektüre genannten Literatur voraus. Von Fall zu Fall sind weitere Leistungen zu erbringen (siehe 10).
  3. Der Erhalt eines Leistungsscheins setzt neben den genannten Punkten die Anfertigung einer schriftlichen Hausarbeit voraus.

10 Typen von Lehrveranstaltungen

Vorlesungen dienen der enzyklopädischen Darlegung und geistigen Durchdringung weiter Wissensbereiche bzw. der exemplarischen Vorstellung der Forschungsarbeit des Hochschullehrers.

Kurse dienen der Aneignung praktischer Wissensgrundlagen; ein Teilnahmeschein wird durch eine Klausur erworben.

Übungen ermöglichen die überprüfte Anwendung des praktischen Wissens; ein Teilnahmeschein wird durch eine Hausarbeit erworben (ausgenommen sind die Übungen zu Japanisch I-II).

Proseminare geben Anregungen zur Einarbeitung in die Grundlagen der wissenschaftlichen Praxis; ein Leistungsschein wird erworben durch ein Referat, verbunden mit einer Hausarbeit.

Hauptseminare geben Impulse für eine auf Kenntnis japanischsprachiger Quellen beruhende kritische und produktive Aufarbeitung des Forschungsstandes, insbesondere der japanischen wissenschaftlichen Literatur; ein Leistungsschein wird erworben durch ein Referat, verbunden mit einer Hausarbeit.

Oberseminare ermöglichen die Vorstellung und Diskussion eigener wissenschaftlicher Forschung; ein Leistungsschein wird erworben durch ein Referat, verbunden mit einer Hausarbeit. Die Teilnahme an Oberseminaren setzt die vollständige Absolvierung der Kurse und wenigstens einer Übung zur den vormodernen Sprachformen voraus.

Kolloquien geben Möglichkeit zur Refexion grundlegender Fragen des Faches und zur Auseinandersetzung mit dem aktuellen Stand der Forschung; ein Teilnahmeschein wird i.d.R. durch ein Referat oder eine schriftliche Rezension erworben.

Arbeitskreise ermöglichen Schwerpunkte außerhalb des regulären Programms; für die Zulassung zur Zwischenprüfung oder Magisterprüfung relevante Teilnahmescheine oder Leistungsscheine werden nicht ausgegeben.

11 Selbststudium

  1. Akademische Lehre hat exemplarischen Charakter. Die Universität deckt nur einen Teil der Wissensbereiche, die sich der Student aneignen muß, durch Lehrveranstaltungen ab. Selbststudium ist darum Grundlage und Voraussetzung des Studienerfolgs.
  2. Im Grundstudium bedeutet Selbststudium vor allem Eine erste Orientierungshilfe für die Lektüre gibt Studienanfängern eine Leseliste des Seminars für Japanologie.
  3. Im Hauptstudium bedeutet Selbststudium vor allem

12 Studienberatung

  1. Vor der Entscheidung für ein Studium der Japanologie soll jeder die Studienberatung aufsuchen, um Vorstellungen und Erwartungen im Hinblick auf das Studium und berufliche Perspektiven zu erörtern.
  2. Während des Studiums ist der regelmäßige Besuch der Studienberatung aller Mitglieder des Lehrkörpers eine Voraussetzung des Studienerfolgs. Dies betrifft vor allem Perspektiven und notwendige Korrekturen der inhaltlichen Gestaltung des Selbststudiums.

13 Studienaufenthalte in Japan

  1. Ein Studienaufenthalt in Japan sollte im Grundstudium die sprachlichen Fähigkeiten fördern und praktische landeskundliche Anschauung ermöglichen.
  2. Im Hauptstudium soll ein Aufenthalt in Japan ein fachlich vertiefendes Studium in einem Schwerpunktgebiet fördern.
  3. Aufenthalte in Japan sind nicht Voraussetzung für die Zulassung zur Zwischenprüfung oder Magisterprüfung.

C. Grundstudium

14 Leitmotiv

Das Leitmotiv des Grundstudiums bilden der Aufbau eines breiten Grundwissens und die Entwicklung eines sachlich fundierten Problembewußtseins als Grundlage für die fachliche Spezialisierung im Hauptstudium.

15 Aufbau

  1. Das Grundstudium beginnt mit einer einjährigen intensiven Einführung in die japanische Sprache und Allgemeine Landeskunde.
  2. Jeweils zu Semesterende wird der in den Kursen erworbene Wissensstand überprüft. Die erfolgreiche Teilnahme an den Klausuren ist Voraussetzung für die Fortsetzung des Grundstudiums.

16 Schwerpunkte

  1. 1. Sprachliche Grundlagen: modernes Japanisch
    1. Im Bereich Modernes Japanisch sollen die Grundlagen der für die wissenschaftliche Arbeit vorauszusetzenden Sprachkenntnisse in allen sprachlichen Kompetenzbereichen erworben werden.

      Grammatik japanisch-deutsche Übersetzung
      Lektüre
      deutsch-japanische Übersetzung
      Verfassen eigener Texte
      Konversation

    2. Im ersten und zweiten Semester werden zur Ergänzung jedes Kurses Übungen angeboten. Diese Lehrveranstaltungen führen nicht neuen Wissensstoff ein, sondern geben die Möglichkeit, die in den Kursen erworbenen und im Selbststudium geübten und vertieften Kenntnisse und Fähigkeiten unter der Aufsicht von Lehrern regelmäßig zu überprüfen. Zur Teilnahme besteht keine Pflicht.
  2. Allgemeine Japanologie
    In der Allgemeinen Japanologie sollen Grundlagen des für alle Formen der speziellen Landeskunde notwendigen Wissens erworben werden. Hilfsmittel, Techniken und Methoden der humanwissenschaftlichen Arbeit und der japanologischen Arbeit im besonderen, die Geschichte des Faches und die Entwicklung seiner grundlegenden Fragestellungen, Institutionen der Forschung und Lehre

  3. Allgemeine Landeskunde
    1. In der Allgemeinen Landeskunde sollen Grundlagen des im Hauptstudium vorausgesetzten landeskundlichen Wissens allgemeinbildender Art erworben werden.

        Geographie
        Geschichte
        Gesellschaft
        Kunst
        Literatur
        Musik
        Philosophie
        Politik
        Religionen
        Sitten und Bräuche
        Wirtschaft
    2. Im ersten und zweiten Semester werden zur Ergänzung der Kurse Übungen angeboten. Diese Lehrveranstaltungen führen nicht neuen Wissensstoff ein, sondern geben die Möglichkeit, die in den Kursen erworbenen und im Selbststudium vertieften Kenntnisse unter der Aufsicht von Lehrern anzuwenden. Zur Teilnahme besteht keine Pflicht.
  4. Spezielle Landeskunde
    In der Speziellen Landeskunde sollen Grundlagen der kulturwissenschaftlichen und sprachwissenschaftlichen Japanologie einschließlich der jeweiligen japanischen fachsprachlichen Grundlagen erworben werden.

17 Lehrveranstaltungen

1. Beispiel für den Aufbau des Grundstudiums im Hauptfach

Erstes Semester

Pflichtveranstaltungen (10 SWS)

Kurs: Modernes Japanisch: Grammatik I, 2 SWS
Kurs: Modernes Japanisch: Japanisch-deutsche Übersetzung I, 2 SWS
Kurs: Modernes Japanisch: Konversation I, 2 SWS
Kurs: Modernes Japanisch: Deutsch-japanische Übersetzung I, 2 SWS
Kurs: Allgemeine Landeskunde: Das moderne Japan, 2 SWS

Fakultativ (10 SWS)

Übung: Modernes Japanisch: Grammatik I, 2 SWS
Übung: Modernes Japanisch: Japanisch-deutsche Übersetzung I, 2 SWS
Übung: Modernes Japanisch: Konversation I, 2 SWS
Übung: Modernes Japanisch: Deutsch-japanische Übersetzung I, 2 SWS
Übung: Allgemeine Landeskunde: Das moderne Japan, 2 SWS

Zweites Semester

Pflichtveranstaltungen (10 SWS)

Kurs: Modernes Japanisch: Grammatik II, 2 SWS
Kurs: Modernes Japanisch: Japanisch-deutsche Übersetzung II, 2 SWS
Kurs: Modernes Japanisch: Konversation II, 2 SWS
Kurs: Modernes Japanisch: Deutsch-japanische Übersetzung II, 2 SWS
Kurs: Landeskunde: Das vormoderne Japan, 2 SWS

Fakultativ (10 SWS)

Übung: Modernes Japanisch: Grammatik II, 2 SWS
Übung: Modernes Japanisch: Japanisch-deutsche Übersetzung II, 2 SWS
Übung: Modernes Japanisch: Konversation II, 2 SWS
Übung: Modernes Japanisch: Deutsch-japanische Übersetzung II, 2 SWS
Übung: Landeskunde: Das vormoderne Japan, 2 SWS

Drittes Semester (8 SWS)

Kurs: Spezielle Landeskunde: Grundbegriffe der Sprachwissenschaft (in japanischer Sprache), 2 SWS
Kurs: Allgemeine Japanologie: Hilfsmittel und Arbeitstechniken, 2 SWS
Kurs: Spezielle Landeskunde: Texte zur Sprachwissenschaft, 2 SWS
Proseminar: Spezielle Landeskunde: Sprachwissenschaft (mit Textlektüre), 2 SWS

Viertes Semester (8 SWS)

Kurs: Spezielle Landeskunde: Grundbegriffe der Kulturwissenschaft (in japanischer Sprache), 2 SWS
Kurs: Spezielle Landeskunde: Texte zur Kulturwissenschaft, 2 SWS
Proseminar: Spezielle Landeskunde: Kulturwissenschaft (mit Textlektüre), 2 SWS
Kolloquium: Allgemeine Japanologie: Grundkolloquium, 2 SWS

2. Beispiel für den Aufbau eines Grundstudiums im Nebenfach

Erstes Semester

Pflichtveranstaltungen (10 SWS)

Kurs: Modernes Japanisch: Grammatik I, 2 SWS
Kurs: Modernes Japanisch: Japanisch-deutsche Übersetzung I, 2 SWS
Kurs: Modernes Japanisch: Konversation I, 2 SWS
Kurs: Modernes Japanisch: Deutsch-japanische Übersetzung I, 2 SWS
Kurs: Allgemeine Landeskunde: Das moderne Japan, 2 SWS

Fakultativ (10 SWS)

Übung: Modernes Japanisch: Grammatik I, 2 SWS
Übung: Modernes Japanisch: Japanisch-deutsche Übersetzung I, 2 SWS
Übung: Modernes Japanisch: Konversation I, 2 SWS
Übung: Modernes Japanisch: Deutsch-japanische Übersetzung I, 2 SWS
Übung: Allgemeine Landeskunde: Das moderne Japan, 2 SWS

Zweites Semester

Pflichtveranstaltungen (10 SWS)

Kurs: Modernes Japanisch: Grammatik II, 2 SWS
Kurs: Modernes Japanisch: Japanisch-deutsche Übersetzung II, 2 SWS
Kurs: Modernes Japanisch: Konversation II, 2 SWS
Kurs: Modernes Japanisch: Deutsch-japanische Übersetzung II, 2 SWS
Kurs: Landeskunde: Das vormoderne Japan, 2 SWS

Fakultativ (10 SWS)

Übung: Modernes Japanisch: Grammatik II, 2 SWS
Übung: Modernes Japanisch: Japanisch-deutsche Übersetzung II, 2 SWS
Übung: Modernes Japanisch: Konversation II, 2 SWS
Übung: Modernes Japanisch: Deutsch-japanische Übersetzung II, 2 SWS
Übung: Allgemeine Landeskunde: Das vormoderne Japan, 2 SWS

Drittes Semester (2 SWS)

Kurs: Allgemeine Japanologie: Hilfsmittel und Arbeitstechniken, 2 SWS

Viertes Semester (2 SWS)

Kolloquium: Allgemeine Japanologie: Grundkolloquium, 2 SWS

D. Zwischenprüfung

18 Ziel und Anforderungen

  1. Die Zwischenprüfung dient dem Nachweis, daß der Studierende die Kenntnisse und Fähigkeiten erworben hat, die erforderlich sind, um das Studium mit Erfolg fortzusetzen.
  2. Die Zwischenprüfung im Haupt- und Nebenfach betrifft folgende Gebiete:

19 Voraussetzungen

1. Hauptfach

Voraussetzungen für die Zulassung zur Zwischenprüfung sind:

  1. Vorlage der Teilnahmescheine zu den Lehrveranstaltungen
  2. Vorlage der benoteten Leistungsscheine zu den Lehrveranstaltungen
  3. Vorlage desTeilnahmescheins zu der Lehrveranstaltung

2. Nebenfach

Voraussetzungen für die Zulassung zur Zwischenprüfung sind:
  1. Vorlage der Teilnahmescheine zu den Lehrveranstaltungen
  2. Vorlage eines Teilnahmescheins zu der Lehrveranstaltung

20 Durchführung

1. Hauptfach

Im Hauptfach besteht die Zwischenprüfung aus folgenden Einzelprüfungen:

2. Nebenfach

Im Nebenfach besteht die Zwischenprüfung aus folgenden Einzelprüfungen:

3. Erläuterungen zur Durchführung

  1. Klausur Modernes Japanisch:
    Die Aufgabe besteht in der Übersetzung eines wissenschaftlichen Texts ins Deutsche.

  2. Klausur Allgemeine Japanologie
    Die Klausur besteht aus elementaren Wissensfragen zu Hilfsmitteln, Techniken und Methoden der humanwissenschaftlichen Arbeit und der japanologischen Arbeit im besonderen, zur Geschichte des Faches und zur Entwicklung seiner grundlegenden Fragestellungen, zu Institutionen der Forschung und Lehre

  3. Mündliche Prüfung Modernes Japanisch
    Es werden inhaltliche Fragen zu einem eingangs zu lesenden wissenschaftlichen Text gestellt. Das Gespräch findet in japanischer Sprache statt.
  4. Mündliche Prüfung Allgemeine Landeskunde
    Es sind Grundkennntisse in der modernen und vormodernen Landeskunde nachzuweisen:
  5. Mündliche Prüfung Spezielle Landeskunde
    Es sind Grundkenntnisse der Kulturwissenschaft und Sprachwissenschaftnachzuweisen und das Vermögen, Fragestellungen des Fachs zu durchdenken und sich angemessen zu äußern.

21 Wiederholung

Die Wiederholung nicht bestandener Teile der Zwischenprüfung ist einmal möglich.

E. Hauptstudium

22 Leitmotiv

  1. Das Leitmotiv des Hauptstudiums bildet die Ausbildung der Fähigkeit zu selbständiger wissenschaftlicher Forschung.
  2. In der Speziellen Landeskunde soll ein Schwergewicht auf Kulturwissenschaft oder Sprachwissenschaft gelegt werden. Das jeweils andere Gebiet soll durch den Besuch von Lehrveranstaltungen und eigenes Studium hinreichend gepflegt werden.
  3. Im Nebenfachstudium soll in der Speziellen Landeskunde entweder Kulturwissenschaft oder Sprachwissenschaft studiert werden.

23 Schwerpunkte

  1. Sprachliche Grundlagen: modernes Japanisch
    1. Ziel der Ausbildung ist die Fähigkeit zur wissenschaftlichen Übersetzung von Texten moderner Sprachstile.
      • Lektüre, Übersetzung und Analyse schwieriger moderner Texte
    2. Darüber hinaus wird die Entwicklung der sonstigen sprachlichen Kompetenzen erwartet (Sprechen, Schreiben, Hörverstehen). Die sprechsprachlichen Fähigkeiten müssen bis zu einem Stand ausgebildet werden, der ein Verstehen alltagssprachlicher Äußerungen (z.B. in den Medien) ebenso wie ein wissenschaftliches Gespräch ermöglicht. Diesen Zwecken dienen das Selbststudium und ein weiterer Studienaufenthalt in Japan. Nach Möglichkeit werden auch japanischsprachige Veranstaltungen (Arbeitskreise, Vorträge) japanischer Wissenschaftler angeboten.
  2. Sprachliche Grundlagen: vormoderne Sprachformen Unter der Bezeichnung"vormoderne Sprachformen"wird hier sehr Unterschiedliches zusammengefaßt: a. das"Altjapanisch"des 8. bis 12. Jahrhunderts, b. das"Mitteljapanisch"des 12. bis 16. Jahrhunderts, c. das"Neujapanisch"des 16. bis 20. Jahrhunderts, d. die"Standard-Schriftsprache"(hyÖjun bungo), e. das in Japan geschriebene und auf besondere Weise gelesene"Chinesisch"(Kambun). Ziel der Ausbildung ist die Fähigkeit zur wissenschaftlichen Übersetzung von Texten der genannten Sprachstile. Die in den Kursen vermittelten Sprachstile sind bis heute in der gehobenen allgemeinen Bildung in Japan geläufig.
  3. Allgemeine Japanologie
    Ziel der Ausbildung sind ein vertieftes Verständnis der Japankunde und des Faches Japanologie in Gegenwart und Vergangenheit und die Ausbildung der Fähigkeit, Fragen dieser Bereiche mit wissenschaftlichen Methoden zu reflektieren.
  4. Spezielle Landeskunde: Kulturwissenschaft
    1. Ziel der Ausbildung sind ein vertieftes kulturwissenschaftliches Verständnis der Kultur Japans in Gegenwart und Vergangenheit und die Ausbildung der Fähigkeit, Fragen dieser Bereiche mit kulturwissenschaftlichen Methoden zu beantworten.
      • Instrumentarium des kulturwissenschaftlich-japanologischen Arbeitens
      • Kultur- und Geistesgeschichte und ihre Erforschung
      • Gegenwartskultur und ihre Erforschung
    2. Darüber hinaus wird die Ergänzung der kulturwissenschaftlichen Kompetenzen durch praktische Erfahrungen erwartet. Diesem Zweck dient ein weiterer Studienaufenthalt in Japan.
  5. Spezielle Landeskunde: Sprachwissenschaft
    1. Ziel der Ausbildung sind ein vertieftes sprachwissenschaftliches Verständnis der Sprache Japans in Gegenwart und Vergangenheit und die Ausbildung der Fähigkeit, Fragen dieser Bereiche mit sprachwissenschaftlichen Methoden zu beantworten.
      • Instrumentarium des sprachwissenschaftlich-japanologischen Arbeitens
      • Sprachgeschichte und ihre Erforschung
      • sprachwissenschaftliche Erforschung der Gegenwartssprache
    2. Darüber hinaus wird die Ergänzung der sprachwissenschaftlichen Kompetenzen durch praktische Erfahrungen erwartet. Diesem Zweck dient ein weiterer Studienaufenthalt in Japan.

24 Lehrveranstaltungen

1. Beispiel für den Aufbau des Hauptstudiums im Hauptfach

Fünftes Semester (8 SWS)

Vorlesung: Spezielle Landeskunde: Themen der Kultur- oder Sprachwissenschaft, 2 SWS
Kurs: Vormoderne Sprachformen: Einführung in das vormoderne Japanisch (bungo) und das japanische Chinesisch (Kambun), 4 SWS
Übung: Modernes Japanisch: Lektüre, Übersetzung und Analyse, 2 SWS

Sechstes Semester (8 SWS)

Vorlesung: Spezielle Landeskunde: Themen der Kultur- oder Sprachwissenschaft, 2 SWS
Übung: Vormoderne Sprachformen: Lektüre, Übersetzung und Analyse, 2 SWS
Übung: Modernes Japanisch: Lektüre, Übersetzung und Analyse, 2 SWS
Hauptseminar: Spezielle Landeskunde: Themen der Kultur- oder Sprachwissenschaft (mit Textlektüre), 2 SWS

Siebtes Semester (8 SWS) P> Vorlesung: Spezielle Landeskunde: Themen der Kultur- oder Sprachwissenschaft, 2 SWS
Übung: Vormoderne Sprachformen: Lektüre, Übersetzung und Analyse, 2 SWS
Oberseminar: Spezielle Landeskunde: Themen der Kultur- oder Sprachwissenschaft, 2 SWS
Kolloquium: Allgemeine Jap anologie: Examenskolloquium, 2 SWS

Achtes Semester (8 SWS)

Übung: Vormoderne Sprachformen: Lektüre, Übersetzung und Analyse, 2 SWS
Übung: Modernes Japanisch: Lektüre, Übersetzung und Analyse, 2 SWS
Oberseminar: Spezielle Landeskunde: Themen der Kultur- oder Sprachwissenschaft, 2 SWS
Kolloquium: Allgemeine Japanologie: Examenskolloquium, 2 SWS

2. Beispiel für den Aufbau des Hauptstudiums im Nebenfach

Fünftes Semester (2 SWS)

Vorlesung: Spezielle Landeskunde: Themen der Kultur- oder Sprachwissenschaft, 2 SWS

Sechstes Semester (4 SWS)

Proseminar: Spezielle Landeskunde: Kultur- oder Sprachwissenschaft (mit Textlektüre), 2 SWS
Kurs: Spezielle Landeskunde: Kulturwissenschaftliche oder sprachwissenschaftliche Texte, 2 SWS

Siebtes Semester (4 SWS)

Hauptseminar: Spezielle Landeskunde: Themen der Kultur- oder Sprachwissenschaft (mit Textlektüre), 2 SWS
Übung: Modernes Japanisch: Lektüre, Übersetzung und Analyse, 2 SWS

Achtes Semester (2 SWS)

Kolloquium: Allgemeine Japanologie: Examenskolloquium, 2 SWS

F. Magisterprüfung

25 Ziel und Anforderungen

  1. Die Magisterprüfung dient dem Nachweis, daß der Studierende die Kenntnisse und Fähigkeiten erworben hat, die erforderlich sind, um selbständige wissenschaftliche Forschung auf dem Gebiet der Japanologie zu leisten.
  2. Die Magisterprüfung betrifft folgende Gebiete:
    1. Sprachliche Grundlagen: modernes Japanisch
      • Lektüre, Übersetzung und Analyse schwieriger moderner Texte
    2. Sprachliche Grundlagen: vormoderne Sprachformen
      • Grammatik des vormodernen Japanisch
      • Übersetzung aus dem vormodernen Japanisch
      • Grammatik des japanischen Chinesisch
      • Übersetzung aus dem japanischen Chinesisch
    3. Allgemeine Japanologie
      • Methoden
      • Geschichte des Faches und Entwicklung seiner grundlegenden Fragestellungen einschließlich des aktuellen Standes
    4. Spezielle Landeskunde: Kulturwissenschaft
      • Instrumentarium des kulturwissenschaftlich-japanologischen Arbeitens
      • Kultur- und Geistesgeschichte und ihre Erforschung
      • Gegenwartskultur und ihre Erforschung
    5. Spezielle Landeskunde: Sprachwissenschaft
      • Instrumentarium des sprachwissenschaftlich-japanologischen Arbeitens
      • Sprachgeschichte und ihre Erforschung
      • sprachwissenschaftliche Erforschung der Gegenwartssprache

26 Voraussetzungen

1. Hauptfach

Voraussetzungen für die Zulassung zur Magisterprüfung sind:

  1. Nachweis über die abgelegte Zwischenprüfung im Fach Japanologie
  2. Teilnahme an den Lehrveranstaltungen
  3. Vorlage der Teilnahmescheine zu den Lehrveranstaltungen
  4. Vorlage der benoteten Leistungsscheine zu den Lehrveranstaltungen
  5. Von den Lehrveranstaltungen zur Speziellen Landeskunde müssen zwei Vorlesungen, ein Hauptseminar und ein Oberseminar in der Kulturwissenschaft absolviert werden, eine Vorlesung und ein Oberseminar in der Sprachwissenschaft, oder umgekehrt: zwei Vorlesungen, ein Hauptseminar und ein Oberseminar in der Sprachwissenschaft und eine Vorlesung und ein Oberseminar in der Kulturwissenschaft.

2. Nebenfach

Voraussetzungen für die Zulassung zur Magisterprüfung sind:

  1. Nachweis über die abgelegte Zwischenprüfung im Fach Japanologie
  2. Teilnahme an der Lehrveranstaltung
  3. Vorlage der Teilnahmescheine zu den Lehrveranstaltungen
  4. Vorlage der benoteten Leistungsscheine zu den Lehrveranstaltungen

27 Durchführung

Für die schriftliche Hausarbeit und die ca. vierstündige Klausur gelten 20-21 der Magisterprüfungsordnung / Allgemeiner Teil.

1. Hauptfach

  1. Klausur
    Die Klausur besteht in der Übersetzung und Kommentierung eines schwierigen japanischen Texts. Hilfsmittel werden gestellt.
  2. Mündliche Prüfung
    In der mündlichen Prüfung sind Fähigkeiten und Kennntisse in den fünf unter 25 genannten Fachgebieten nachzuweisen sowie das Vermögen, wissenschaftliche Fragestellungen des Fachs zu durchdenken und sich angemessen zu äußern.
  3. Zehn Minuten lang findet die Prüfung in japanischer Sprache statt.
  4. . Den Prüfungsteilen"Modernes Japanisch"und"Vormoderne Sprachformen"werden Texte zugrunde gelegt.
  5. In jedem der fünf Prüfungsteile geht es darum, einen Eindruck von der Leistung im jeweiligen Gesamtgebiet zu gewinnen. Drei vom Kandidaten angegebene Schwerpunktgebiete werden berücksichtigt. Die Gebiete Allgemeine Japanologie, Kulturwissenschaft und Sprachwissenschaft müssen mit je einem Schwerpunktgebiet vertreten sein. Sie dürfen jedoch nicht aus dem thematischen Bereich der Magisterarbeit und der Klausur stammen.
  6. Die fünf Prüfungsgebiete haben gleichen Anteil an der Gesamtzeit der mündlichen Prüfung und gleiches Gewicht bei der Festlegung der Gesamtnote der mündlichen Prüfung.

2. Nebenfach

  1. Klausur
    Die Klausur besteht in der Übersetzung und Kommentierung eines modernen japanischen Texts. Hilfsmittel werden gestellt.
  2. Mündliche Prüfung
    In der mündlichen Prüfung sind von den unter 25 Abschnitt 1 und Abschnitten 3-5 genannten Fachgebieten Fähigkeiten und Kenntnisse in den Fachgebieten 1 und 3 sowie wahlweise entweder in Fachgebiet 4 oder 5 nachzuweisen sowie das Vermögen, wissenschaftliche Fragestellungen des Fachs zu durchdenken und sich angemessen zu äußern.
  3. Fünf Minuten lang findet die Prüfung in japanischer Sprache statt.
  4. Dem Prüfungsteil"Modernes Japanisch"wird ein Text zugrunde gelegt.
  5. In jedem der drei Prüfungsteile geht es darum, einen Eindruck von der Leistung im jeweiligen Gesamtgebiet zu gewinnen. Zwei vom Kandidaten angegebene Schwerpunktgebiete werden berücksichtigt. Das Gebiet Allgemeine Japanologie und das Gebiet Kulturwissenschaft oder Sprachwissenschaft müssen mit je einem Schwerpunktgebiet vertreten sein. Sie dürfen jedoch nicht aus dem thematischen Bereich der Magisterarbeit und der Klausur stammen.
  6. Die drei Prüfungsgebiete haben gleichen Anteil an der Gesamtzeit der mündlichen Prüfung und gleiches Gewicht bei der Festlegung der Gesamtnote der mündlichen Prüfung.

Entwurf und Realisation: Martina Ebi u. Magnus Nowotny
ebi@miyako.japanologie.kultur.uni-tuebingen.de">( ebi@miyako.japanologie.kultur.uni-tuebingen.de)
nowotny@miyako.japanologie.kultur.uni-tuebingen.de">(nowotny@miyako.japanologie.kultur.uni-tuebingen.de)
Stand: 24.04.1997